Lucas Flores
Ein Häkchen — und das Gespräch steht bei Google
Im Sommer 2025 wurden geteilte KI-Gespräche öffentlich — bei drei Anbietern binnen weniger Wochen, zweimal davon über Google. Niemand hatte das vor. Genau das ist der Punkt: Wo Schweigepflicht gilt, ist die Frage nicht, ob jemand den Haken setzt, sondern ob es ihn geben darf.
Was passiert ist
Ein Teilen-Knopf erzeugt einen Link. Ein Link ist eine Seite. Und Seiten findet Google. Diese Kette ist banal, und sie hat innerhalb von drei Monaten drei Anbieter erwischt.
- Juni 2025 — Meta AI: Ein „Discover"-Feed in der App zeigte Gespräche echter Nutzer öffentlich an, teils mit Namen und Profilbild. Meta wies darauf hin, dass Teilen mehrere Schritte erfordert; viele merkten es trotzdem nicht.
- Ende Juli 2025 — ChatGPT: Beim Teilen gab es die Option „Make this chat discoverable". Wer sie setzte, machte das Gespräch für Google, Bing und DuckDuckGo auffindbar. OpenAI nahm die Funktion nach kurzer Zeit zurück; CISO Dane Stuckey nannte sie ein zu kurz gedachtes Experiment.
- August 2025 — Grok: Forbes fand rund 370.000 geteilte Unterhaltungen in Suchmaschinen. Der Teilen-Knopf erzeugte öffentlich abrufbare Adressen, ohne dass das deutlich wurde.
Das Problem war nicht der unvorsichtige Nutzer
Es war ein Wort. „Auffindbar" klingt nach einer Ordnungsfunktion — als ginge es darum, das eigene Gespräch später wiederzufinden. Dass damit die Indexierung durch fremde Suchmaschinen gemeint war, stand nicht in dem einen Satz, den man beim Klicken liest.
Wer Ihnen erklärt, das sei Anwenderfehler, hat den Beruf nicht verstanden. In Kanzleien und Praxen arbeiten Menschen unter Zeitdruck an fremden Angelegenheiten. Eine Oberfläche, bei der ein falsch verstandenes Häkchen ein Mandanten- oder Patientengespräch veröffentlicht, ist kein Werkzeug für Berufsgeheimnisträger — unabhängig davon, wie gut das Modell dahinter ist.
Und Löschen half nicht
Das ist der Teil, den man beim ersten Lesen übersieht. Ein Anbieter kann seine Funktion abschalten und Suchmaschinen bitten, die Treffer zu entfernen — beides geschah. Was er nicht kann: die Kopien einsammeln, die inzwischen woanders liegen.
Die Rechercheplattform Digital Digging fand über 110.000 dieser Gesprächslinks im Internet Archive. Mark Graham, Direktor der Wayback Machine, erklärte demnach, OpenAI habe dort keine Löschung beantragt. Die Gespräche waren also aus der Google-Suche verschwunden und weiterhin abrufbar.
Ein Anbieter kann einen Link zurückziehen. Das Netz kann er nicht zurückziehen. Lucas Flores, IT Systeme Flores
Was das für Ihr Haus bedeutet
Ein veröffentlichtes Gespräch mit Mandats- oder Patientenbezug ist kein Ärgernis, sondern ein Vorfall mit drei Folgen — und alle drei treffen Sie, nicht Ihren Anbieter:
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§ 203 StGB
Die Schweigepflicht knüpft an das Offenbaren an, nicht an die Absicht. Ein Sachverhalt, der öffentlich abrufbar ist, ist offenbart — auch dann, wenn ein Häkchen daran schuld war.
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Meldepflicht binnen 72 Stunden
Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO), gegebenenfalls zusätzlich an die Betroffenen (Art. 34). Verantwortlicher ist Ihr Haus. Der KI-Anbieter ist Auftragsverarbeiter — er muss Sie informieren, aber die Meldung ist Ihre.
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Der Schaden lässt sich nicht zurückholen
Bei einem verlorenen Laptop ist die Zahl der Kopien endlich. Bei einer indexierten Seite ist sie es nicht. Deshalb ist dieser Vorfallstyp anders als die, auf die Notfallpläne üblicherweise ausgelegt sind.
Warum es bei Priki keinen solchen Link gibt
Nicht, weil wir vorsichtiger klicken. Weil es die Funktion nicht gibt. Priki hat keinen Knopf, der aus einer Unterhaltung eine im Netz abrufbare Adresse macht — und keine Seite, die einen Gesprächsinhalt ohne Anmeldung ausliefert. Jede Seite der Anwendung läuft durch dieselbe Zugangsprüfung; es gibt keinen zweiten Weg daran vorbei.
Das ist keine fehlende Funktion, sondern eine getroffene Entscheidung. Denn geteilt wird bei Priki durchaus — nur an Menschen statt an Adressen:
- Team-Kanäle und Datenräume haben Mitglieder, keine Links. Wer hinein soll, wird namentlich aufgenommen. Die Voreinstellung ist „nur Eingeladene", nicht „alle im Haus" — Need-to-know ist der Normalfall, nicht die Ausnahme.
- Wer nicht dazugehört, sieht auch den Namen nicht. Für Nichtmitglieder wird der Name eines Datenraums gar nicht erst geladen — es wird nicht nur der Zugang gesperrt. Der Grund ist unangenehm konkret: „Kündigung Neumann" nennt Namen und Anlass in zwei Wörtern.
- Kein Entdecken-Feed, keine kuratierten Beispielgespräche, keine Verwertung Ihrer Inhalte für Training. Es gibt keinen Ort, an dem Gespräche anderer Häuser auftauchen könnten — auch keinen internen.
- Löschen wirkt, weil es nur eine Kopie gibt. Der Betrieb läuft ausschließlich in Deutschland, ohne US-Subprozessor; es existiert keine öffentliche Fassung, die ein Archiv hätte einsammeln können.
Wir behaupten damit nicht, dass Priki das bessere Modell hat. Wir sagen, dass Berufsgeheimnisträger ein Werkzeug brauchen, bei dem der schlimmste denkbare Fehlklick keine Veröffentlichung sein kann. Was wir sonst noch tun — und was wir nicht haben — steht offen auf der Sicherheitsseite.
Drei Minuten für Ihr jetziges Werkzeug
Suchen Sie den Teilen-Knopf. Lesen Sie, was genau er erzeugt — einen Link, und wer ihn aufrufen darf. Prüfen Sie, ob in der Hilfe die Wörter „öffentlich" oder „auffindbar" vorkommen. Und stellen Sie die eine Frage, die selten beantwortet wird: Was passiert mit einem bereits geteilten Link, wenn ich das Gespräch lösche?
Platz reservierenQuellen & Hinweise
- ChatGPT, Rücknahme der Funktion und Wortlaut der Option — heise online, t3n, futurezone
- Gespräche im Internet Archive nach dem Abschalten (Digital Digging, Mark Graham) — 20 Minuten
- Grok, rund 370.000 Unterhaltungen in Suchmaschinen (Erhebung: Forbes) — Fortune, it-daily
- Meta AI, „Discover"-Feed — Malwarebytes
Die Angaben zu den genannten Vorfällen geben den Stand der öffentlichen Berichterstattung wieder; Zahlen sind der jeweils erhebenden Stelle zugeordnet. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.