Stand: 31. Juli 2026
ausschließlich B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung von PRIKI durch Kanzleien, Steuerberatungen, Praxen und andere Unternehmen. Ergänzt wird dieser Vertrag durch den Datenschutzhinweis und den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den Sie beim Anlegen Ihrer Organisation schließen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform PRIKI zwischen der IT Systeme Flores UG (haftungsbeschränkt), Neufeldweg 25a, 51427 Bergisch Gladbach (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt PRIKI als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf priki.de und der Dokumentation auf docs.priki.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
(2) Die Verarbeitung findet ausschließlich auf Servern in der Bundesrepublik Deutschland statt. Inhalte des Kunden werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
(3) Der Anbieter darf die Leistung fortentwickeln. Funktionen dürfen geändert oder ersetzt werden, solange der vertraglich geschuldete Nutzen nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wird er wesentlich eingeschränkt, kann der Kunde innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis zum Monatsende kündigen.
(4) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Inhalt der von der KI erzeugten Ausgaben. Ausgaben sind Entwürfe und Arbeitshilfen für Fachpersonal; sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung und sind vor Verwendung fachlich zu prüfen. Näheres in § 8.
§ 3 Vertragsschluss, Testphase
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Anmeldevorgang eine Organisation anlegt und dabei diese Bedingungen, den Datenschutzhinweis und den Auftragsverarbeitungsvertrag bestätigt.
(2) Die Nutzung beginnt mit einer kostenfreien Testphase von 14 Tagen. Sie endet automatisch; eine Kündigung ist nicht erforderlich, und es entsteht ohne aktive Buchung keine Zahlungspflicht.
(3) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag nicht mit Verbrauchern geschlossen wird.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die Vergütung beträgt 59,00 € je Arbeitsplatz und Monat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich ist die Zahl der gebuchten Plätze, nicht die Zahl der tatsächlich angemeldeten Personen.
(2) Für die Einrichtung wird einmalig 749,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Der Betrag fällt einmal je Organisation an, nicht je Arbeitsplatz.
(3) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Zahlungsdienstleister ist die Stripe Payments Europe Ltd. Alternativ kann eine Abrechnung über die monatliche Rechnung der IT Systeme Flores UG vereinbart werden; in diesem Fall gilt der dort vereinbarte Pauschalpreis.
(4) Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
(5) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren. Die Daten bleiben während der Sperre erhalten und stehen zum Export bereit.
§ 5 Faire Nutzung und Guthaben
(1) Zu jedem Arbeitsplatz gehört ein monatliches Nutzungskontingent. Es ist so bemessen, dass gewöhnliche berufliche Nutzung es nicht ausschöpft.
(2) Bis zu 150 % des Kontingents bleibt die Nutzung uneingeschränkt möglich. Darüber hinausgehende Nutzung wird von zuvor erworbenem Guthaben abgezogen.
(3) Erworbenes Guthaben verfällt nicht. Ein Anspruch auf Auszahlung nicht verbrauchten Guthabens besteht nicht.
(4) Ist weder Kontingent noch Guthaben verfügbar, weist der Anbieter darauf hin und setzt die Erbringung der betroffenen Funktionen aus, bis aufgestockt wird. Eine automatische Aufstockung findet nur statt, wenn der Kunde sie ausdrücklich eingeschaltet und dabei einen monatlichen Höchstbetrag festgelegt hat.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er zeigt dem Anbieter den Verdacht eines Missbrauchs unverzüglich an.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und dass er zur Verarbeitung der enthaltenen personenbezogenen Daten befugt ist.
(3) Der Kunde nutzt die Plattform nicht, um rechtswidrige Inhalte zu erzeugen oder zu verbreiten, und unternimmt keine Versuche, Sicherungsmechanismen zu umgehen oder die Verfügbarkeit für andere Kunden zu beeinträchtigen.
(4) Berufsgeheimnisträger bleiben für die Einhaltung ihrer berufsrechtlichen Pflichten selbst verantwortlich, insbesondere für die Prüfung, welche Mandats- oder Patientendaten sie in die Plattform einstellen.
§ 7 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an, gemessen am Zugang zur Anwendung.
(2) Nicht als Ausfall zählen angekündigte Wartungsfenster sowie Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters gestört ist.
(3) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vorher an und legt sie außerhalb üblicher Geschäftszeiten.
(4) Solange PRIKI als Beta gekennzeichnet ist, gilt Absatz 1 als Zielwert und nicht als zugesicherte Eigenschaft. Auf diesen Umstand wird im Anmeldevorgang gesondert hingewiesen.
§ 8 KI-Ausgaben, keine Fachberatung
(1) PRIKI erzeugt Texte mit Hilfe von Sprachmodellen. Solche Ausgaben können sachlich falsch, unvollständig oder veraltet sein, auch wenn sie sprachlich überzeugend wirken.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Ausgaben. Eine Prüfung durch fachkundige Personen des Kunden vor Verwendung ist Voraussetzung des vertragsgemäßen Gebrauchs.
(3) Rechercheergebnisse mit Quellenangaben ersetzen nicht die Einsicht in die Primärquelle.
(4) Die Kennzeichnung nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) erfolgt in der Anwendung.
§ 9 Rechte an Inhalten
(1) Sämtliche vom Kunden eingestellten Inhalte bleiben seine Inhalte. Der Anbieter erhält daran nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte.
(2) An den von der KI erzeugten Ausgaben räumt der Anbieter dem Kunden, soweit an ihnen überhaupt Rechte bestehen, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
(3) Eine Verwendung von Kundeninhalten zum Training von KI-Modellen findet nicht statt.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung.
(3) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Eine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde eine KI-Ausgabe ungeprüft verwendet hat, ist ausgeschlossen; § 8 Absatz 2.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 6 verstößt.
(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten des Kunden 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend. Ein Export ist während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an eine geänderte Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Die Änderung wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird gesondert hingewiesen. Widerspricht er, endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
(3) Welche Fassung eine Organisation bestätigt hat, hält der Anbieter mit Fassungsnummer, Zeitpunkt und zustimmender Person fest. Der Nachweis ist in der Anwendung einsehbar.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Fassung 1.0 — Stand 31. Juli 2026. Ältere Fassungen stellen wir auf Anfrage bereit. Welche Fassung Ihre Organisation bestätigt hat, sehen Sie in der Anwendung unter Einstellungen → Datenschutz & Recht.