Lucas Flores
Die KI-Verordnung gilt ab heute. Drei Dinge, die Ihr KI-Werkzeug jetzt können muss.
Am 2. August 2026 wird der Großteil der KI-Verordnung anwendbar. Für Kanzleien, Steuerberatungen und Notariate sind es vor allem drei Anforderungen — und eine strukturelle Frage, die Anbieter aus den USA nicht mit einem Rechenzentrum in Frankfurt beantworten können.
Was gilt ab dem 2. August 2026?
Der Großteil der Verordnung wird anwendbar, darunter die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist bereits seit dem 1. August 2024 in Kraft — „in Kraft" und „anwendbar" sind zwei verschiedene Dinge, und die Verwechslung führt zu falscher Ruhe ebenso wie zu falscher Hektik.
- 2. Februar 2025: verbotene Praktiken, Pflicht zur KI-Kompetenz im eigenen Haus
- 2. August 2025: Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Aufsicht, Sanktionen
- 2. August 2026: der Großteil — einschließlich Artikel 50
- 2. August 2027: Hochrisiko nach Artikel 6 Absatz 1, Altbestand bei Modellen
Ist eine Kanzlei-KI ein Hochrisiko-System?
In aller Regel nicht — aber die Einstufung gehört dokumentiert, nicht behauptet. Anhang III Nummer 8 a) erfasst Systeme, die von einer Justizbehörde oder in deren Namen eingesetzt werden, um Recht auf einen Sachverhalt anzuwenden. Eine Kanzlei ist keine Justizbehörde. Und ein Werkzeug, das Entwürfe erzeugt, die ein Berufsträger prüft, unterschreibt und verantwortet, entscheidet nichts.
Der Unterschied zwischen „ist wahrscheinlich nicht hochriskant" und „ist geprüft und dokumentiert nicht hochriskant" merkt man erst, wenn ein Mandant, ein Versicherer oder eine Aufsicht fragt. Dann ist ein Papier mit Datum, geprüften Anhang-III-Nummern und Begründung eine Antwort — und ein Gefühl keine.
Was muss Ihr KI-Werkzeug ab heute leisten?
Drei Dinge, und sie sind alle nachprüfbar.
-
1Art. 50 (1)
Für Menschen erkennbar
Es muss erkennbar sein, dass eine KI antwortet. Der praktische Fallstrick: Viele Oberflächen zeigen den Hinweis nur auf dem leeren Startbild. Wer eine Unterhaltung öffnet und liest, sieht ihn nie. Prüfen Sie es an Ihrem eigenen Werkzeug — mitten in einem laufenden Gespräch, nicht beim ersten Aufruf.
-
2Art. 50 (2)
Für Maschinen erkennbar
Erzeugte Inhalte brauchen eine maschinenlesbare Kennzeichnung. Eine Fußzeile im PDF ist gut für den Leser und weg, sobald jemand den Text kopiert oder die Datei umwandelt. Die Kennzeichnung gehört zusätzlich in die Metadaten der Datei.
-
3Nachweis
Vorlegbar, nicht nur vorhanden
Eine dokumentierte Einstufung mit Datum und Begründung. Dazu, wenn Sie mit KI erstellte Texte zu Fragen von öffentlichem Interesse veröffentlichen: die Offenlegung nach Artikel 50 Absatz 4 — die trifft Sie als Anwender, nicht Ihren Anbieter.
Warum ist der Serverstandort allein keine Antwort?
Weil der US CLOUD Act an das Unternehmen anknüpft, nicht an den Standort der Festplatte. Ein Anbieter, der US-Recht unterliegt, kann verpflichtet werden, Daten herauszugeben oder einen Dienst abzuschalten — auch dann, wenn die Server in Frankfurt stehen und der Vertrag deutschem Recht unterliegt.
Das ist keine Theorie. 2025 sperrte Microsoft die E-Mail des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs, nachdem die USA Sanktionen verhängt hatten. Am 12. Juni 2026 musste Anthropic Berichten zufolge auf Anordnung der US-Regierung seine Modelle für Kunden außerhalb der USA abschalten — ohne Vorwarnung. Beide Male war die Frage nicht, wo Daten lagen. Die Frage war, wer den Schalter bedienen darf.
Ein Anbieter kann Ihnen zusichern, dass Ihre Daten Europa nicht verlassen. Was er Ihnen nicht zusichern kann, ist, dass er morgen noch entscheiden darf. Lucas Flores, IT Systeme Flores
Was die großen Anbieter aus den USA hier strukturell nicht liefern können
Es geht ausdrücklich nicht um Modellqualität. Die US-Häuser bauen hervorragende Modelle. Es geht um vier Eigenschaften, die eine Kanzlei braucht und die nicht am Modell hängen, sondern an der Rechtsordnung und am Betriebsaufbau:
-
Zugriffsfestigkeit statt Standortversprechen
Ein europäisches Rechenzentrum ändert nichts an der Anknüpfung des CLOUD Act an das Unternehmen. Wer § 203 StGB im Nacken hat, braucht nicht die Zusage, dass Daten hierbleiben, sondern die Gewissheit, dass niemand von außen zugreifen kann.
-
Verfügbarkeit, die keine politische Variable ist
Ein Werkzeug, das eine fremde Regierung per Anordnung abschalten kann, taugt nicht als Grundlage eines Kanzleiablaufs. Der Juni 2026 war der Beleg, nicht die Warnung.
-
Nachvollziehbare Modellwahl
Wenn ein Anbieter das Modell hinter derselben Bezeichnung austauscht, ändert sich das Verhalten Ihres Werkzeugs, ohne dass Sie etwas getan haben. Für eine Kanzlei mit dokumentierten Abläufen ist das ein Problem, für den Anbieter nur ein Deployment.
-
Belege statt Beteuerungen
Ein allgemeines Modell gibt Rechtsauskünfte aus dem Gedächtnis — und erfindet dabei zuverlässig Fundstellen, die es nie gab. Was eine Kanzlei braucht, ist die Bindung an eine geprüfte Quelle: Paragraf, Fassung, Link. Das ist keine Modell-Eigenschaft, sondern eine Frage der Bauart drumherum.
Wie PRIKI das umsetzt
Wir haben zum Geltungsbeginn nichts angekündigt, sondern eingebaut:
- Kennzeichnung dauerhaft, nicht nur auf dem Startbild — und mit Namen des Modells, das gerade antwortet.
- Maschinenlesbare Kennzeichnung in PDF und Word, zusätzlich zur sichtbaren Fußzeile. Als Urheber steht weiter Ihre Kanzlei darin: Das Schreiben ist Ihres.
- Dokumentierte Einstufung mit Datum, geprüften Anhang-III-Nummern und Begründung — samt der einen offenen Frage, die wir anwaltlich klären lassen, statt sie wegzuschreiben.
- 47 Rechtsakte im geprüften Bestand, Bundesrecht und Unionsrecht. Jedes Zitat mit Fundstelle und Link zur amtlichen Quelle. Setzt das Modell etwas in Anführungszeichen, das dort nicht wörtlich steht, wird das der Antwort als Warnung vorangestellt — statt es zu glätten.
- Betrieb ausschließlich in Deutschland, auf eigener Hardware, ohne US-Subprozessor. Die Modelle laufen auf unserer GPU, nicht bei einem Dienst.
Was davon wie umgesetzt ist, steht offen auf der Sicherheitsseite — einschließlich dessen, was wir nicht haben. Eine ISO-27001-Zertifizierung zum Beispiel: Sie ist unser Ziel, wir haben sie heute nicht, und wir schreiben das hin, statt es zu umschreiben.
Prüfen Sie Ihr jetziges Werkzeug
Öffnen Sie eine laufende Unterhaltung: Steht dort, dass eine KI antwortet? Exportieren Sie ein Dokument: Trägt die Datei die Kennzeichnung auch in den Eigenschaften? Fragen Sie Ihren Anbieter nach der dokumentierten Einstufung. Drei Minuten — und Sie wissen, wo Sie stehen.
Platz reservierenQuellen & Hinweise
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Art. 4, Art. 6, Art. 50, Anhang III — EUR-Lex
- Microsoft und der Chefankläger des IStGH, US CLOUD Act — Computer Weekly
- US-Anordnung an Anthropic, 12. Juni 2026 — gesundheitsdatenschutz.org — siehe auch unseren Beitrag „Ein Brief aus den USA — und die KI ist weg"
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 2. August 2026 wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Einordnung eines konkreten Systems, insbesondere die Einstufung nach Anhang III, gehört anwaltlich geprüft.