Zum Inhalt springen
Priki
Ratgeber · Berufsgeheimnis
Lucas Flores
← Zurück zum Verzeichnis

Darf ich ChatGPT in der Kanzlei nutzen? Die ehrliche Antwort

Für Abstraktes ja, für Mandantendaten nein. Was mit ChatGPT in der Kanzlei erlaubt ist, wo § 203 StGB die Grenze zieht und warum auch der Team-Tarif mit Auftragsverarbeitungsvertrag das Problem nicht löst.

Kaum eine Frage wird uns häufiger gestellt, und kaum eine wird häufiger falsch beantwortet: mal mit einem pauschalen Verbot, mal mit einem sorglosen „machen doch alle". Die ehrliche Antwort liegt dazwischen, und sie hängt an einer einzigen Unterscheidung: ob Mandantendaten im Spiel sind oder nicht.

Die kurze Antwort

Für allgemeine Aufgaben ohne jeden Mandatsbezug dürfen Sie ChatGPT nutzen: eine abstrakte Rechtsfrage verstehen, einen Vortrag gliedern, eine Formulierung glätten, die keinen Fall berührt. Sobald jedoch mandantenbezogene Inhalte in das Eingabefeld wandern, ein Sachverhalt, ein Schriftsatzentwurf, eine E-Mail an die Gegenseite, verlassen geschützte Informationen Ihre Kanzlei in Richtung eines US-Anbieters. Und genau das ist der Punkt, an dem aus einem Werkzeug ein Rechtsproblem wird.

Die Frage ist nicht, ob KI in die Kanzlei darf. Die Frage ist, welche.

Warum § 203 StGB die Grenze zieht

§ 203 StGB stellt unter Strafe, ein anvertrautes Geheimnis unbefugt zu offenbaren. Offenbart ist ein Geheimnis nicht erst, wenn es jemand liest, sondern sobald es einem Dritten zugänglich gemacht wird, der es zur Kenntnis nehmen könnte. Ein KI-Anbieter, der Ihre Eingaben auf seinen Servern verarbeitet, ist ein solcher Dritter.

Der Gesetzgeber hat 2017 durchaus einen Weg geschaffen, Dienstleister einzubinden: § 43e BRAO erlaubt es, mitwirkenden Dienstleistern Zugang zu Geheimnissen zu geben, verlangt dafür aber eine ausdrückliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit in Textform. Hier scheitert der ChatGPT-Fall in der Praxis: OpenAI unterschreibt Ihnen keine Verpflichtungserklärung nach deutschem Berufsrecht. Ohne diese Verpflichtung fehlt der Befugnisgrund, und die Eingabe mandantenbezogener Inhalte bleibt ein Offenbaren gegenüber einem unverpflichteten Dritten.

Dazu kommt die datenschutzrechtliche Ebene: Mandantendaten sind fast immer personenbezogene Daten, ihre Übermittlung an einen US-Anbieter ist ein Drittlandtransfer mit allen bekannten Unsicherheiten. Zwei Rechtsregime, ein Ergebnis.

Der Irrtum mit ChatGPT Team und Enterprise

An dieser Stelle kommt regelmäßig der Einwand: „Wir haben doch den Business-Tarif, mit Auftragsverarbeitungsvertrag, ohne Training auf unseren Daten, sogar mit EU-Datenregion." Das ist besser als der kostenlose Zugang, keine Frage. Es löst aber keines der beiden Kernprobleme.

Die Verpflichtungserklärung nach § 43e BRAO ersetzt ein Auftragsverarbeitungsvertrag nicht, denn Datenschutzrecht und Berufsrecht sind getrennte Baustellen. Und der Serverstandort ändert nichts an der Eigentümerstruktur: OpenAI bleibt ein US-Unternehmen, das dem Zugriff US-amerikanischer Behörden unterliegt, gleich wo der Server steht. Wie real dieser Zugriff ist, hat ein Behördenbrief aus den USA im Juni 2026 gezeigt. Der Standort ist notwendig, aber nicht hinreichend. Wer tiefer einsteigen will: Warum auch Anonymisierung dieses Problem nur verschiebt, haben wir ausführlich aufgeschrieben.

Was erlaubt bleibt

Es wäre unehrlich, ChatGPT pauschal zu verteufeln. Für alles ohne Mandats- und Personenbezug ist es ein legitimes Werkzeug: abstrakte Recherche zum Einstieg in ein Rechtsgebiet, Gliederungen, Fortbildungsfragen, allgemeine Textarbeit, Marketingtexte der Kanzlei. Zwei Vorsichtsregeln gehören trotzdem dazu. Prüfen Sie die Kontoeinstellungen, denn im kostenlosen und im Plus-Tarif können Eingaben standardmäßig zum Training verwendet werden. Und teilen Sie niemals Gesprächslinks, ohne zu wissen, was sie öffentlich machen: Wohin geteilte KI-Chats geraten können, zeigt der Fall der bei Google auffindbaren KI-Gespräche.

Die eigentliche Gefahr im Kanzleialltag ist ohnehin selten die bewusste Entscheidung, sondern die schleichende Gewohnheit. Wer ChatGPT täglich für Unverfängliches nutzt, kopiert irgendwann in der Eile doch den Schriftsatz hinein. Deshalb braucht jede Kanzlei eine klare interne Regel, welche Werkzeuge für welche Inhalte zugelassen sind, bevor die Gewohnheit die Regel schreibt.

Gefährlich ist selten der erste Prompt. Gefährlich ist die Gewohnheit, die daraus wird.

Darf ich ChatGPT für allgemeine Rechtsrecherche nutzen?

Ja, solange kein Mandats- und kein Personenbezug besteht. Eine abstrakte Frage zum Gewährleistungsrecht offenbart kein Geheimnis. Beachten Sie aber zwei Dinge: die Trainingseinstellungen Ihres Kontos und die Verlässlichkeit der Antworten, denn Sprachmodelle erfinden Fundstellen mit großer Überzeugung. Jede Quelle gehört geprüft, bevor sie in einen Schriftsatz wandert.

Reicht ChatGPT Team oder Enterprise mit Auftragsverarbeitungsvertrag?

Nein. Der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung, ersetzt aber nicht die berufsrechtliche Verpflichtungserklärung nach § 43e BRAO, die OpenAI nicht abgibt. Zudem bleibt OpenAI ein US-Unternehmen, dessen Herausgabepflichten gegenüber US-Behörden ein europäischer Serverstandort nicht beseitigt. Für mandantenbezogene Inhalte bleibt die Nutzung damit rechtlich nicht tragfähig.

Was droht bei einem Verstoß gegen § 203 StGB?

§ 203 StGB sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor, bei Handeln gegen Entgelt bis zu zwei Jahren. Daneben stehen berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zu Zulassungsfragen, datenschutzrechtliche Bußgelder nach Art. 83 DSGVO und der Vertrauensschaden gegenüber dem Mandanten, der sich in keiner Tabelle beziffern lässt.

Dürfen Mitarbeitende ChatGPT auf Kanzleigeräten nutzen?

Nur mit klarer Regelung. Ohne interne KI-Richtlinie entsteht Schatten-IT: Mitarbeitende nutzen private Konten für Kanzleiaufgaben, und niemand weiß, welche Inhalte das Haus verlassen haben. Eine schriftliche Regel, welche Werkzeuge für welche Inhalte zugelassen sind, gehört heute in jede Kanzleiorganisation, auch im Hinblick auf die Dokumentationspflichten der KI-Verordnung.

Fazit: Nutzen ja, aber nicht für das, was Ihre Kanzlei ausmacht

ChatGPT ist für eine Kanzlei weder verboten noch harmlos. Für Allgemeines ohne Mandatsbezug dürfen Sie es nutzen. Für den Kern Ihrer Arbeit, die mandantenbezogenen Inhalte, fehlen einem US-Anbieter die Verpflichtungserklärung nach § 43e BRAO und die strukturelle Unerreichbarkeit für fremde Behörden. Diese Lücke schließt kein Tarif und kein Serverstandort, sondern nur ein Werkzeug, bei dem die Daten das Haus gar nicht erst verlassen.

PRIKI ist der souveräne KI-Assistent für Kanzleien und Berufsgeheimnisträger: betrieben auf eigener Hardware in Deutschland, ohne ausländischen Mutterkonzern, mit vollständiger Vertragskette nach § 203 StGB und DSGVO. Sie bekommen die tägliche KI-Unterstützung, für die Ihre Kollegen ChatGPT nutzen, nur eben mit Mandantendaten, weil nichts Ihr Haus verlässt. Machen Sie die Probe: Der Selbsttest zeigt in zwei Minuten, was ein US-Werkzeug über ein einzelnes Mandantengespräch preisgäbe.