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Priki
Ratgeber · Berufsgeheimnis
Lucas Flores
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Sieben Fragen, die jede Kanzlei ihrem KI-Anbieter stellen sollte

Serverstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag, Zertifikate: Vieles klingt nach Sorgfalt. Diese sieben Fragen trennen Substanz von Verpackung, bevor das erste Mandat in die KI fließt.

Wer einen KI-Anbieter für die Kanzlei prüft, bekommt schnell viel zu hören: ein Rechenzentrum in Frankfurt, ein Auftragsverarbeitungsvertrag, ein Zertifikat mit vier Buchstaben. Das klingt nach Sorgfalt, und manches davon ist auch nötig. Die Frage ist nur, ob es reicht. Denn das Berufsgeheimnis nach § 203 StGB stellt eine andere Anforderung als der Datenschutz, und die meisten Verkaufsgespräche beantworten die datenschutzrechtliche Frage und lassen die berufsrechtliche offen. Die folgenden sieben Fragen bringen beides auf den Tisch. Nehmen Sie sie wörtlich mit ins Gespräch, und achten Sie weniger auf die Antwort als darauf, ob der Anbieter sie überhaupt schriftlich geben will.

1. Unterschreiben Sie eine Verpflichtungserklärung nach § 43e BRAO?

Das ist die Kernfrage, und sie wird am häufigsten überhört. § 43e BRAO erlaubt es, mitwirkende Dienstleister an Geheimnisse heranzulassen, verlangt dafür aber deren ausdrückliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit in Textform. Ein Anbieter, der Ihnen diese Erklärung unterschreibt, wird zum befugten Gehilfen. Einer, der es nicht tut, bleibt ein unverpflichteter Dritter, und die Eingabe von Mandantendaten bleibt ihm gegenüber ein Offenbaren. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist NICHT dasselbe: Er regelt den Datenschutz, nicht das Berufsrecht. Wer auf diese Frage mit „wir haben doch einen AVV" antwortet, hat sie nicht beantwortet. Warum das die entscheidende Grenze ist, steht ausführlich in Darf ich ChatGPT in der Kanzlei nutzen?.

2. Wo werden meine Daten verarbeitet, und wo genau liegen die Server?

Ein Serverstandort in Deutschland oder der EU ist notwendig, aber er ist nur die halbe Antwort. Lassen Sie sich nicht mit „in der EU-Region" abspeisen, sondern fragen Sie konkret: verarbeitendes Rechenzentrum, Land, und ob auch die KI-Berechnung selbst dort stattfindet oder nur die Kontoverwaltung. Viele Werkzeuge halten ihre Oberfläche in Europa und schicken die eigentliche Anfrage an ein Modell in den USA. Der Standort entscheidet nichts allein, solange die nächste Frage offen ist.

3. Wem gehört das Unternehmen, und welcher Rechtsordnung unterliegt es?

Hier trennt sich Fassade von Substanz. Ein europäisches Rechenzentrum ändert nichts an der Eigentümerstruktur des Anbieters. Gehört er einem US-Mutterkonzern, unterliegt er dem Zugriff US-amerikanischer Behörden, gleich wo der Server steht. Wie real dieser Zugriff ist, zeigt ein Behördenbrief aus den USA. Fragen Sie deshalb nach dem Mutterkonzern, nicht nach der Vertriebs-GmbH in München.

4. Werden meine Eingaben zum Training oder zur Verbesserung genutzt?

Ein „Training deaktiviert" ist gut, beruhigt aber am falschen Ort. Das Offenbaren geschieht beim Eintippen, nicht erst beim Training: In dem Moment, in dem der Schriftsatz das Eingabefeld verlässt, liegt er beim Anbieter. Ob er damit auch noch trainiert, ist eine Zusatzfrage. Fragen Sie trotzdem, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben, denn die Voreinstellung ändert sich mit jedem Update der Nutzungsbedingungen.

5. Wer sind Ihre Subunternehmer, und sehen die meine Inhalte?

Viele Anbieter sind selbst nur eine Hülle um ein fremdes Modell. Fragen Sie nach der vollständigen Liste der Subprozessoren und danach, welcher von ihnen die Inhalte im Klartext sieht. Ein deutscher Anbieter, der die eigentliche Rechenarbeit an eine US-Programmierschnittstelle weiterreicht, hat das Problem nur verschoben, nicht gelöst. Die Kette ist so souverän wie ihr schwächstes Glied.

6. Was passiert beim Löschen, und führen Sie Protokolle über meine Inhalte?

Löschen ist nur dann Löschen, wenn es keine zweite Kopie gibt. Fragen Sie nach Sicherungen, nach Aufbewahrungsfristen und danach, ob der Inhalt Ihrer Anfragen protokolliert wird. Ein einziger geteilter Link oder ein indexiertes Gespräch lässt sich nicht mehr einsammeln, wie der Fall der öffentlich bei Google auffindbaren KI-Chats gezeigt hat. Ein Anbieter, der Inhalte gar nicht erst protokolliert und pro Konto nur eine Kopie hält, kann auf diese Frage eine kurze Antwort geben. Das ist ein gutes Zeichen.

7. Bekomme ich die ganze Vertragskette schriftlich?

Am Ende zählt nicht das Gespräch, sondern das Papier. Verlangen Sie die vollständige Kette in Textform: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, Verpflichtungserklärung nach § 43e BRAO, und, wo Daten die EU verlassen könnten, die Grundlage dafür. Ein Anbieter mit Substanz legt Ihnen diese Unterlagen vor, ohne dass Sie drängen müssen. Einer, der ausweicht, hat die Frage bereits beantwortet.

Woran erkenne ich einen souveränen KI-Anbieter?

An der Bereitschaft, alle sieben Fragen schriftlich und ohne Ausweichen zu beantworten. Ein souveräner Anbieter betreibt die Verarbeitung nachweisbar im eigenen Land, unterliegt keiner ausländischen Konzernmutter, verarbeitet keine Inhalte zu fremden Zwecken und stellt die Vertragskette aus § 203 StGB und DSGVO vollständig bereit. Fehlt eines dieser Stücke, ist es kein Detail, sondern die Lücke, durch die das Geheimnis das Haus verlässt.

Reicht ein Zertifikat wie ISO 27001 oder ein Testat als Nachweis?

Nein, nicht für sich allein. Ein Zertifikat belegt, dass Prozesse dokumentiert und geprüft sind, es ersetzt aber weder die Verpflichtungserklärung nach § 43e BRAO noch beantwortet es die Frage nach Eigentümerstruktur und Behördenzugriff. Ein Zertifikat ist ein Baustein, kein Freibrief. Prüfen Sie es zusätzlich zu den sieben Fragen, nicht an ihrer Stelle.

Fazit: Die Antwort steckt in der Bereitschaft zur Antwort

Die sieben Fragen prüfen weniger die Technik als die Haltung. Ein Anbieter, der Vertraulichkeit ernst nimmt, hat die Antworten parat und gibt sie schriftlich. Einer, der ausweicht, verkauft Verpackung. Für Berufsgeheimnisträger ist das kein akademischer Unterschied, sondern die Grenze zwischen einem befugten Gehilfen und einem unverpflichteten Dritten. Dass ein deutscher Serverstandort allein diese Grenze nicht zieht, haben wir in Anonymisierung oder Souveränität auseinandergenommen.

PRIKI ist als Antwort auf genau diese sieben Fragen gebaut: betrieben auf eigener Hardware in Deutschland, ohne ausländischen Mutterkonzern, ohne Inhalts-Protokollierung, mit Verpflichtungserklärung nach § 43e BRAO und vollständiger Vertragskette nach DSGVO. Machen Sie die Probe: Der Selbsttest zeigt in zwei Minuten, was ein US-Werkzeug über ein einzelnes Mandantengespräch preisgäbe.