Lucas Flores
Die fünf Ausreden, mit denen Kanzleien ChatGPT rechtfertigen. Keine davon hält.
Opt-out, alle machen es, mir ist nie etwas passiert, Wettbewerbsdruck, EU-Server und Anonymisierung. Fünf Rechtfertigungen für ChatGPT mit Mandantendaten, einzeln auseinandergenommen. Keine trägt vor § 203 StGB.
Dieser Text ist deutlicher als unsere üblichen Beiträge, und das mit Absicht. Wir führen diese Gespräche jede Woche: mit Anwälten, die ChatGPT täglich mit Mandantendaten füttern und auf Nachfrage eine der immer gleichen fünf Rechtfertigungen liefern. Jede klingt vernünftig. Keine trägt. Und weil das Berufsgeheimnis kein Diskussionsbeitrag ist, sondern eine strafbewehrte Pflicht, lohnt es sich, die fünf Ausreden einmal einzeln auseinanderzunehmen.
Vorab die nüchterne Rechtslage, ausführlich begründet im Beitrag Darf ich ChatGPT in der Kanzlei nutzen?: Wer mandantenbezogene Inhalte in den Dienst eines Anbieters eingibt, der keine Verpflichtungserklärung nach § 43e BRAO abgibt, macht Geheimnisse einem unverpflichteten Dritten zugänglich. Genau das nennt § 203 StGB ein Offenbaren. Alles Weitere sind Fußnoten. Jetzt zu den Ausreden.
Ausrede eins: „Ich habe das Training doch deaktiviert." Das Opt-out ist die Lieblingsberuhigung der Branche, und sie beruhigt am falschen Ort. Deaktiviert wird damit die Verwendung Ihrer Eingaben zum Modelltraining. Das Offenbaren geschieht aber nicht beim Training, es geschieht beim Eintippen: In dem Moment, in dem der Schriftsatz das Eingabefeld verlässt, liegt er auf den Systemen eines Dritten, der Ihnen berufsrechtlich nichts versprochen hat. Ob dieser Dritte damit auch noch trainiert, ist eine Zusatzfrage, keine Entlastung. Ein Einbruch wird nicht dadurch legal, dass der Einbrecher verspricht, nichts anzufassen.
Ausrede zwei: „Das machen doch alle." Stimmt fast: Nach dem STAR-Bericht der BRAK setzen inzwischen 63,6 Prozent der Kanzleien KI ein. Nur beantwortet Verbreitung keine Rechtsfrage. Die Verschwiegenheitspflicht ist keine Verkehrsregel, deren Geltung nachlässt, wenn genug Leute zu schnell fahren, und die Haftung ist unangenehm individuell: Auf dem Briefkopf der Kammer, im Bußgeldbescheid und im Mandantengespräch steht am Ende ein einzelner Name. Ihrer.
Gewohnheit ist kein Rechtsgrund. Verbreitung ist keine Verteidigung.
Ausrede drei: „Mir ist noch nie etwas passiert." Das ist die ehrlichste der fünf, denn sie benennt den wahren Grund: Es fehlt bislang die sichtbare Vollstreckung. Kein verurteilter Kollege, keine Schlagzeile, also fühlt sich das Risiko wie null an. Nur verwechselt diese Rechnung Stille mit Sicherheit, und sie ignoriert, dass die Eingaben von heute nicht verschwinden. Sie liegen auf fremden Systemen, und zwar so lange, wie es dem Anbieter, seinen Richtlinien oder einer ausländischen Behörde gefällt. Ein einziges Datenleck, eine einzige Herausgabe, und die Mandantengeschichten von heute stehen in zwei Jahren dort, wo Sie sie nie wieder einfangen: Operationsberichte, Familiensachen, Strafverteidigungen, mit Namen. Fragen Sie sich nicht, ob Ihnen bisher etwas passiert ist. Fragen Sie sich, was Sie in den letzten zwei Jahren eingetippt haben.
Ihre Eingaben von heute sind das Datenleck von morgen.
Ausrede vier: „Ich darf als Kanzlei keinen Vorteil verlieren." Das Tempo-Argument klingt nach Wettbewerbsdruck und ist bei Licht besehen etwas anderes: Gewöhnung, verkleidet als Notwendigkeit. Niemand bestreitet, dass die großen US-Modelle brillant sind. Aber der Vorteil, um den es hier geht, wird mit fremden Geheimnissen bezahlt: Der Anwalt spart Zeit, das Risiko trägt der Mandant, der davon nichts weiß und nie gefragt wurde. Ein Vorsprung auf gesperrter Strecke ist kein Vorsprung, er ist eine Wette mit dem Vermögen anderer Leute. Und wer den Vergleich ehrlich führt, vergleicht ohnehin falsch: Die Alternative zu einem souveränen Werkzeug ist nicht ChatGPT mit Mandantendaten. Die rechtlich verfügbare Alternative ist: keine KI für den Kern der Arbeit. Gemessen daran gewinnt das souveräne Werkzeug jeden Tag.
Ausrede fünf: „Ein EU-Server und etwas Anonymisierung lösen das doch." Die Fassaden-Ausrede, und die aufwendigste, weil sie nach Sorgfalt aussieht. Ein EU-Rechenzentrum ändert nichts an der Eigentümerstruktur des Anbieters und damit nichts an dessen Herausgabepflichten, und die Anonymisierung von Mandatssachverhalten scheitert in der Praxis an dem, was ein Mandat ausmacht: am Sachverhalt selbst, der die Person erkennbar macht. Beides haben wir ausführlich auseinandergenommen, hier die Fassade, und wer prüfen will, ob ein Anbieter Substanz oder Verpackung verkauft, nimmt die sieben Fragen mit ins Gespräch.
Ist es strafbar, ChatGPT mit Mandantendaten zu nutzen?
Die Eingabe mandantenbezogener Inhalte bei einem Anbieter ohne Verpflichtungserklärung nach § 43e BRAO erfüllt nach verbreiteter Auffassung den Tatbestand des unbefugten Offenbarens nach § 203 StGB, mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Hinzu kommen berufsrechtliche Konsequenzen und datenschutzrechtliche Bußgelder. Für allgemeine Aufgaben ohne Mandats- und Personenbezug bleibt die Nutzung dagegen zulässig.
Was sage ich einem Mandanten, der fragt, ob ich KI mit seinen Daten nutze?
Idealerweise die Wahrheit, und idealerweise ist die Wahrheit vorzeigbar: welches Werkzeug, wo betrieben, wer Zugriff hat, welche Verpflichtung der Anbieter unterschrieben hat. Wer diese Antwort nicht geben mag, hat die eigentliche Frage bereits beantwortet. Die Mandantenfrage kommt übrigens schneller, als viele denken: Vertraulichkeit ist das Produkt, das eine Kanzlei verkauft.
Warum nutzen trotzdem so viele Kanzleien ChatGPT?
Weil es hervorragend funktioniert, weil es bequem ist und weil bisher die sichtbare Vollstreckung fehlt. Das ist menschlich nachvollziehbar und ändert an der Rechtslage nichts. Berufsrechtliche Pflichten gelten nicht erst ab der ersten Schlagzeile.
Fazit: Die Ausreden schützen genau eine Person nicht
Alle fünf Ausreden haben denselben Konstruktionsfehler: Sie beruhigen den Anwalt und schützen niemanden, am wenigsten den Mandanten, dessen Geheimnisse längst unterwegs sind. Das Berufsgeheimnis ist der Kern dessen, was eine Kanzlei verkauft. Wer es der eigenen Bequemlichkeit opfert, spart an der einzigen Stelle, an der Sparen das Geschäftsmodell selbst beschädigt.
Es geht auch ohne Ausreden. PRIKI ist der souveräne KI-Arbeitsplatz für Kanzleien: ein offenes Modell auf eigener Hardware in Deutschland, ohne US-Mutterkonzern, mit Verpflichtungserklärung nach § 43e BRAO und ohne Inhalts-Protokollierung. Die tägliche KI-Unterstützung, an die sich Ihre Kollegen gewöhnt haben, nur eben mit Mandantendaten nutzbar. Machen Sie die Probe: Der Selbsttest zeigt in zwei Minuten, was ein US-Werkzeug über ein einzelnes Mandantengespräch preisgäbe.